Reiserücktrittskostenversicherung

 

1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

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Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

       

Reiseabbruch-Versicherung

 

2. Reiseabbruch-Versicherung

 

Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

       

Umbuchungsgebühren-Schutz

 

3. Umbuchungsgebühren-Schutz

 

Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.

       

Reiseservice-Helpline

 

4. Reiseservice-Helpline

 

24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.