Ersetzt die vertraglich
geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement
bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei
verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB
RR 08).
2. Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise
nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise
sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung
vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus
versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).
3. Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten
Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter
Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der
gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.
4. Reiseservice-Helpline
24 Stunden Service-Telefon.
Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung
von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen,
Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten
an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.
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