Reiserücktrittskostenversicherung

 

1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

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Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

       

Reiseservice-Helpline

 

2. Reiseservice-Helpline

 

24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.