Ersetzt die vertraglich
geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement
bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei
verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB
RR 08).
2. Reiseservice-Helpline
24 Stunden Service-Telefon.
Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung
von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen,
Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten
an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.
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