ALcudia Holidays

 

Alcudia Holidays informiert

 

Alcudia-Holidays informiert.
Stand 10.11.2008
Unverändert gültig seit: 23.09.2008
Hinweis:
Für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

       

 

Spanien

 
Ländername

Königreich Spanien/Reino de España

Klima

Madrid: Hochlandklima (kastilische Meseta, 680 Meter ü.M.): trocken, kalte Winter, heiße Sommer (bis 40°C); Küste: Mittelmeer- bzw. Atlantikklima

Lage

36 bis 43,5 Grad nördliche Breite; 9 Grad westliche bis 3 Grad östliche Länge (iberische Halbinsel; ohne Balearen, Kanaren, Ceuta und Melilla)

Landesfläche

505.990 qkm

Hauptstadt

Madrid (01.01.2006 ): 3,1 Millionen Einwohner; Großraum/Autonomieregion 6,0 Millionen Einwohner)
Bevölkerung

01.01.2008: 46.1 Millionen Einwohner (Ausländeranteil 11,3%)
Landessprachen

Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Baskenland, Galizien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang.
Religion

Römisch-katholisch (über 90%)

Nationalfeiertag

12. Oktober (Día de la Hispanidad)

Staatsoberhaupt

König Juan Carlos I, seit 22.11.1975 (S.M. Don Juan Carlos I de Borbón, Rey de España)

Regierungschef

José Luis Rodríguez Zapatero (seit 17.04.2004, im Amt bestätigt am 13.04.2008)
Außenminister

Miguel Ángel Moratinos

Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2008

1.013 Mrd. Euro (Wachstum bei 3,8%)
Pro-Kopf-BIP

23.396 Euro

       
Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die baskische Terrororganisation ETA hat auch kürzlich wieder Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen. Das spanische Innenministerium hat daher verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen. Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen. Am 11. März 2004 verübten Islamisten Bombenanschläge auf Vorortzüge in Madrid, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.

Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Med. Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besondererExposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") Auch in Spanien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Medizinische Versorgung

Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind * zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; * auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; * immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; * trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Allgemeine Reiseinformationen

Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist jedoch Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht (siehe Sicherheitshinweise).

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt Bürgerservice Arbeitseinheit 040 D-11013 Berlin Tel.: (03018) 172000 Fax: (03018) 1751000

Basisinformation

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden